Ablauf

Hier erfahren Sie alles über den Ablauf und die Kosten in meiner Psychotherapeutischen Praxis

Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es zunächst einmal darum sich kennenzulernen und zu prüfen, ob eine Indikation für eine Psychotherapie und im Speziellen für eine Verhaltenstherapie vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt informiere ich Sie außerdem über andere mögliche Therapieformen und empfehle ggf. auch andere Behandlungsformen, wenn diese indiziert und erfolgsversprechend erscheinen.

Sollten Sie sich im Erstgespräch für eine Behandlung bei mir entscheiden und eine positive Indikation deutlich werden, die ich in der Lage bin zu behandeln, so folgen die sogenannten probatorischen Sitzungen (mind. 2, max.4). Für diese müssten Sie bereits die Kostenzusage ihr Beihilfestelle bzw. PKV einholen.

Die eigentliche Psychotherapie

Nach der Bewilligungszusage durch den Kostenträger treffen wir uns nun wöchentlich zu Einzeltherapiesitzungen, die immer 50 Minuten, manchmal auch länger dauern können. Für den Erfolg der Therapie ist es essentiell, dass diese Termine regelmäßig und ohne längere Unterbrechungen stattfinden (außer natürlich Krankheit, Urlaub oder Reha-Aufenthalte).

Terminvereinbarung

Nehmen Sie am besten per Mail einen ersten Kontakt zu mir auf und ich melde mich dann zurück, sollte ich freie Kapazitäten haben. Ich vergebe immer einen Therapieplatz pro Uhrzeit in der Woche. Es kann also sein, dass z.B. an einem Donnerstag um 15 Uhr ein Platz frei ist und so kann ich auch nur diese Zeit anbieten. Dafür haben Sie Ihre wöchentliche Uhrzeit sicher. Sollte ich einen freien Platz haben, melde ich mich bei Ihnen, wir schauen, ob die Uhrzeit und Tag passen würde und vereinbaren schließlich ein Erstgespräch

Probatorische Sitzungen

Während der wöchentlichen probatorischen Sitzungen, probieren Sie und ich aus, ob wir eine tragfähige Arbeitsbeziehung etablieren können. Dabei werde ich zum Ende eine möglichst passende Diagnose vergeben und mit Ihnen die Therapie bei Ihrem Kostenträger beantragen.

Kosten

Kosten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Rechnungsstellung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen). In der Regel werden die Kosten für Privatversicherte durch die Krankenversicherung übernommen, fragen Sie aber in jedem Fall vor Behandlungsbeginn bei Ihrer PKV direkt nach, da manche eine Limitierung der möglichen Sitzungen pro Jahr oder des Abrechnungssatzes vornehmen. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, so muss zunächst ein Antragsverfahren nach/während der probatorischen Sitzungen erfolgen, bis die Kosten für die Kurz- oder Langzeittherapie übernommen werden. Die ersten Sitzungen (Probatorik) wird aber meistens von der Beihilfe übernommen. Informieren Sie sich auch hier bitte zunächst selbst.

Kosten für Selbstzahler*innen

Als gesetzlich versicherter Mensch können Sie bei mir eine Therapie nur als Selbstzahler*in aufnehmen. Die Abrechnung orientiert sich hier ebenso an der GOP. Ich rechne ausschließlich den 1,8-2,3 fachen Satz ab, sodass Kosten zwischen 133,07 und 156,86 EUR pro Sitzung entstehen. Die Kosten variieren je Sitzung, da unterschiedliche Leistungen erbracht werden. Nach der Probatorik (die ersten 4-6 Sitzungen), bleiben die Kosten gleich (133,07 EUR). Auch Berichte, Gespräche mit Ärzt*innen, Wegegeld und Portokosten werden nach der GOP-Tabelle abgerechnet. Bei Fragen zur Abrechnung, können Sie sich gern an mich wenden und ich erkläre Ihnen die unterschiedlichen Leistungen und deren Notwendigkeit noch einmal ausführlich